Neue Infos zum sportlichen Betrieb am RVR

19. Januar 2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Rudersportler,

seit Weihnachten durfte nicht mehr gerudert werden. Heute möchten wir Euch jedoch mitteilen, dass das Rudern in Einern und Zweiern wieder gestattet ist.

Nach Rücksprache mit der Stadt Castrop-Rauxel, ist das Herausholen der Boote kein „Vereinssport“ zudem ist der Kanal keine Sportstätte, sondern öffentlicher Raum. Hier gelten die Kontaktbeschränkung, die auch im sonstigen öffentlichen Raum gelten.

Was bedeutet das für den RVR?

Das Rudern auf dem Kanal ist erlaubt. Jedoch sind bis dahin die Corona Schutzmaßnahmen einzuhalten. 

Es dürfen sich max. zwei Personen aus verschiedenen Haushalten an der Boothalle aufhalten oder eine Familie.

Es darf weiterhin kein Training angeboten werden.

Sollten mehrere Gruppen (verschiedene Einer- oder Zweier-Fahrer) aufs Wasser gehen, ist immer erst abzuwarten bis die Personen auf dem Wasser sind, bevor ein neues bzw. weiteres Boot geholt werden darf.

Es gilt eine Maskenpflicht bis alle im Boot sind. Beim Rudern selbst ist eine Maske nicht verpflichtend.

Bitte desinfiziert Euch die Hände bevor ihr Euch ins Fahrtenbuch eintragt. Der Eintrag ist dringend durchzuführen, da nur so eine Nachverfolgung sichergestellt ist.

Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung wird keine Haftung übernommen.

Bitte beachtet auch die Witterungen, wenn ihr nun wieder aufs Wasser geht. Das Rudern im Einer ist laut Ruderordnung nur erfahrenen Ruderern gestattet.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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