Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und zu den Spartensitzungen der Tennis- und Ruderabteilung

03.03.2015, von der Vorstand


Liebe Mitglieder,

unsere Vereinssatzung sieht vor, in den ersten drei Monaten eines Kalenderjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, zu der wir Sie hiermit für

Freitag, den 20. März 2015, 19.00 Uhr,

in unser Clubhaus einladen. Die Tagesordnungspunkte können Sie dem anliegenden Beiblatt entnehmen. Wer sich bereits vor der Mitgliederversammlung über das Jahr 2014 und die anstehenden Projekte für 2015 informieren möchte, ist eingeladen, an den Spartensitzungen, die

am Mittwoch, den 11.03.2015, 19.00 Uhr (Rudern) und
am Donnerstag, den 12.03.2015, 19.00 Uhr (Tennis),

ebenfalls im Clubhaus stattfinden, teilzunehmen.

Neben der anstehenden Vorstandswahl und der Wahl der Beiräte sieht die Tagesordnung u. a. auch Satzungsänderungen vor. Eine aktuelle Vereinssatzung kann auf unserer Vereinshomepage localhost/RVR/ unter „Impressum“ eingesehen werden.

Wir würden uns gerade vor dem Hintergrund, daß vier Vorstandsmitglieder angekündigt haben, nicht mehr zu kandidieren, über zahlreiches Erscheinen freuen und wünschen Ihnen, liebe Mitglieder und Ihren Familien, alles Gute und ein ereignis- und erfolgreiches Sportjahr.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Vorstand

 

Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2015

1.) Begrüßung
2.) Ehrung der Jubilare
3.) Verteilung der Niederschrift der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.03.2014
4.) Berichte der Sport- und Jugendwarte über das Sportjahr 2014
5.) Bericht des Vorstands
6.) Entgegennahme des Jahresabschlusses 2014
7.) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer über den Jahresabschluss 2014
8.) Entlastung des Vorstands für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2014
9.) Beschlussfassung über Änderungen der Vereinssatzung

§ 10 der Vereinssatzung wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren(Alternativ 1 Jahr), vom Tag der Wahl an, durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Auf Antrag von mindestens 25 % der anwesenden Stimmberechtigten ist eine geheime Wahl durchzuführen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr
e) Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts (Geschäftsführung)
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied einberufen werden. Eine Einberufungsfrist von mindestens 1 Woche ist einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit. Beschlüsse, die in Abwesenheit eines Vorstandsmitgliedes gefasst werden, sind diesem unverzüglich zur Kenntnisnahme und Stellungnahme zuzuleiten.


10.) Bestimmung eines Wahlleiters für die Neuwahl des Vorstands
11.) Wahl des Vorstands
12.) Wahl des Ehrenrates
13.) Ergänzungswahlen zum Beirat
14.) Wahl der Rechnungsprüfer
15.) Beschlussfassung über den Etat für das laufende Geschäftsjahr 2015
16.) Ggfls. Anpassung der Mitgliederbeiträge
17.) Verschiedenes

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