7. März 2012, von Inga Döhring
„Wer rudern will, muss auch schwimmen können“ – das ist eine Regel, die den meißten Ruderern einleuchtet. Und auch das aufmerksame Bewegen auf dem von Binnenschiffahrt rege befahrenen Rhein-Herne-Kanal ist meist intuitiv verankert, dennoch muss der Ruderer mit Bedacht während der gesamten Trainingseinheit handeln. Aus diesem Grund hat der Ruderbeirat die Ruderordnung des RVR genauer unter die Lupe genommen, einzelne Passagen einfacher formuliert oder aber noch deutlicher herausgearbeitet.