Sportbetrieb unter Auflagen wieder möglich

Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns, Euch endlich wieder mit freudigen Nachrichten zur schrittweisen Aufnahme des Sportbetriebs zu versorgen.

Der Sportbetrieb am Ruderverein Rauxel startet ab Freitag, den 08.05.2020 unter Hygiene- und Kontaktauflagen, die unbedingt und konsequent von allen Mitgliedern zu beachten sind.

Folgende Beschränkungen bleiben bestehen:

  • die Umkleidekabinen bleiben geschlossen – Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden kann nicht am RVR stattfinden
  • Sport kann auf unseren Außensportanlagen und unseren Trainingsgewässern mit einem ausreichend großen Personenabstand (1,5 – 2 Meter) stattfinden
  • der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, muss konsequent eingehalten werden – Spender für Handdesinfektionsmittel findet Ihr in den WC-Räumlichkeiten
  • die WC-Räumlichkeiten dürfen immer nur von jeweils 1 Person betreten werden
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist weiterhin nicht gestattet
  • Zuschauer sind nicht zugelassen –  bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch eine erwachsene Begleitperson zulässig
  • die Maskenpflicht ist bei eventueller Unterschreitung des Mindestabstandes zu beachten 

Das bedeutet für alle Tennisspieler konkret:

  1. Die Nutzung der Tennisplätze ist für Einzel-Matches freigegeben, nicht aber für Doppel- oder Mixed-Matches. Ebenso sind Trainerstunden mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung aller oben aufgeführter Beschränkungen wieder möglich. Hier bitte Rücksprache mit Euren TrainerInnen halten. Der Trainingsbetrieb beginnt voraussichtlich am 11.05.2020. Die TrainerInnen setzen sich mit Euch in Verbindung.
  2. Zudem muss immer nachvollziehbar sein wer an welchem Tag Sport am Verein betrieben hat. Darum: Unbedingt – unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen – die Belegung der Plätze mit Hilfe des am Blockhaus ausliegenden Ordners handschriftlich dokumentieren.
  3. Die Stecktafel befindet sich jetzt am Blockhaus. Die plattierte Fläche darf jeweils nur von einer Person betreten werden.
  4. Wer tagsüber Zeit hat, Tennis zu spielen, nutzt bitte diesen Zeitraum. Ab 17 Uhr sollten die Plätze den Berufstätigen zur Verfügung stehen.

Das bedeutet für alle Ruderer konkret:

  1. Der Rudersport ist im Einer und ungesteuerten Zweier wieder möglich. Ebenso sind Trainerstunden mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung aller oben aufgeführter Beschränkungen wieder möglich. Hier bitte Rücksprache mit Euren TrainerInnen halten.
  2. Zudem muss immer nachvollziehbar sein wer an welchem Tag Sport am Verein betrieben hat. Darum: Unbedingt – unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen – die Nutzung der Boote mit Hilfe des Fahrtenbuches dokumentieren.
  3. Alle Geräte und Flächen müssen nach der Nutzung mit warmem Wasser (dies gilt insbesondere für das sensible Bootsmaterial) bzw. Flächendesinfektionsmittel (Computertastatur, Türgriffe, etc.) gereinigt werden.

Lasst uns verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und den Sportbetrieb genießen. Haltet alle Regeln konsequent ein, um zu verhindern, dass unsere Sportanlage wieder gesperrt wird.

Wir hoffen, in unmittelbarer Zeit weitere Lockerungen, die den Hantelraum, die Ruderbootnutzung und eine Trainingsgruppenvergrößerung betreffen, verkünden zu können.

Mit sportlichen Grüßen,

der Vorstand

Hier einige Quellen zum Nachlesen:

Die Sportministerkonferenz (SMK) hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.

Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:

[…] Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport

a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln

im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden,

wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten

Freiluftsportanlagen stattfinden, sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),

  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten

ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,

  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen

Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,

  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche

durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,

  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von

Warteschlangen erfolgt,

  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt

wird,

  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung

nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich

nicht für sinnvoll erachtet.

c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen

sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die

Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen

Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen

die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein

sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen

Rahmens umgesetzt werden kann. […]

https://www.rudern.de/news/2020/rudern-im-einer-bundesweit-wieder-moeglich

https://www.wtv.de/wtv-news/tennispl%C3%A4tze-nrw-ab-0705-freigegeben

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